Genossenschaft
21.10.2020
Anlässlich der Vertreterversammlung am 08.10.2020 hat sich der Wahlvorstand der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG zur Abhaltung der Neuwahl der Vertreter konstituiert.
Es werden folgende Wahlbezirke festgelegt:
Gemäß der Wahlordnung der FORTUNA ist grundsätzlich jedes zugelassene Mitglied der Genossenschaft wahlberechtigt (§ 3 der Wahlordnung).
Ebenso ist grundsätzlich jedes Mitglied der FORTUNA wählbar und somit ein Kandidat für die Wahl. Man kann vorgeschlagen werden, aber man kann sich auch selber vorschlagen.
Über die Einzelheiten zur Wahl werden wir auf dieser Seite regelmäßig berichten.
Allen Mitgliedern werden die Informationen zur eigentlichen Wahl aber natürlich auch durch Briefkasteneinwurf bekannt gemacht.
Der Wahlvorstand bittet alle Mitglieder, sich nicht nur rege an der Wahl zu beteiligen, sondern sich aktiv als Kandidat einzubringen.