Nachdem wir auf dieser Seite bereits einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung gegeben haben, wollen wir nachstehend einen vergleichbaren Überblick zu den Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates einer Genossenschaft geben. Auch dieser Artikel basiert auf einem Vortrag von Herrn Prof. Keßler, den dieser auf einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand im Dezember 2011 gehalten hat.
Bei der Lektüre werden Sie vielfach Hinweise sowohl auf das Genossenschaftsgesetz (GenG) wie auch auf das Aktiengesetz (AktG) finden. Das mag im ersten Moment verwundern, hat aber seine Ursache darin, dass insbesondere im Bereich des Vorstandes und des Aufsichtsrates die beiden Gesellschaftsformen Genossenschaft und Aktiengesellschaft sehr ähnlich sind und viele Vorschriften nahezu deckungsgleich sind. Daher wenden die Gerichte , vor allem auch der Bundesgerichtshof, bei der Auslegung von Zweifelsfragen im Genossenschaftsrecht auch das Aktiengesetz an.
Vor diesem Hintergrund wird bei Genossenschaften auch der sogenannte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) für anwendbar gehalten. Es handelt sich dabei um Grundsätze guter Unternehmensführung, die eigentlich für börsennotierte Aktiengesellschaften erarbeitet wurden, aber auch auf andere Rechtsformen anwendbar sind. Dies gilt sinngemäß auch für den PCGK, ( Public Corporate Governance Kodex), der die Grundsätze guter Unternehmensführung der öffentlichen Hand definiert.
Da, wo das Genossenschaftsgesetz vom Aktiengesetz und auch vom GmbHG deutlich abweicht, wird darauf gesondert hingewiesen.
von Prof. Dr. Jürgen Keßler, Berlin /Bristol, www.iwgr.de
Quelle: Prof. Dr. Jürgen Keßler, Berlin /Bristol, www.iwgr.de