Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.
Berlin/Marzahn
20.10.2015
«Betonwüste». Das Wort hört man in Marzahn gar nicht gern. Über Deutschlands wohl bekanntestes Plattenbau-Viertel in Berlin gibt es viele Vorurteile. Doch plötzlich zieht es junge Leute dorthin.
Ein lesenswerter Artikel von Theresa Münch und Britta Pedersen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie unter www.rnz.de
Genossenschaft
Nachbarschaft
30.09.2015
Auf Vorschlag von Mitgliedern bzw. des Wahlvorstandes der Genossenschaft haben sich 109 Mitglieder bereit erklärt für die Vertreterversammlung zu kandidieren.
Die Liste der Kandidaten liegt in der Geschäftsstelle für alle Mitglieder zur Einsichtnahme bereit.
Die Wahlunterlagen mit dem Stimmzettel, auf dem die Kandidaten des jeweiligen Wahlbezirkes verzeichnet sind, werden allen Mitgliedern ab dem 27.10.2015 zugestellt.
Nachbarschaft
29.09.2015
Am 25. September 2015 von 14 bis 18 Uhr drehte sich im kiezPARK FORTUNA an der Sitzendorfer/Ecke Schwarzburger Straße bei allerbestem Wetter alles rund ums Essen und es machte nicht nur fit und gesund, sondern auch großen Spaß. Und wie einfach die Zubereitung ist, das zeigten die Kochprofis der KochBox live in Ihrer Kochshow und sie stießen auf großes Interesse. Auch dieses Mal kamen über 350 Besucher vorbei um den kiezPARK kennenzulernen, den Rätselparkour zu bestreiten und natürlich zum Genießen und Probieren.
Und die Gewinner des Marzahn schmeckt!-Fotowettbewerbs wurden für Ihre Einsendungen prämiert. Natürlich hatten auch die Preise etwas mit dem Essen und Kochen zu tun: Bücher, Spiele und nützliche Kochutensilien erfreuten die Gewinner. Und die Kochprofis der Kochbox legten auch ihr Kochbuch "Culinary Rebellion" oben drauf.
Ein toller Nachmittag - Danke an alle, die dabei waren.
Genossenschaft
22.09.2015
Sehr geehrte Vertreter der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG,
der Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft lädt gemäß § 33 der derzeitig gültigen Satzung zu einer Vertreterversammlung am 14.10.2015 um 18:00 Uhr in die Geschäftsräume Rhinstraße 42, 12623 Berlin, 1. OG ein.
Wir weisen darauf hin, dass nur Vertreter an der Versammlung teilnehmen dürfen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Teilen Sie bitte unter der Rufnummer 030 936 43-222 Ihre Teilnahme oder Absage mit.
Gegenstand der Tagesordnung ist im Wesentlichen der allen Vertretern mit Schreiben vom 4.9.2015 zugegangene Vorschlag der Änderung der Satzung der Genossenschaft. Dieser Vorschlag ist dieser Einladung nochmals als Anlage beigefügt. Aus der Anlage kann die bisherige Regelung einerseits und der Vorschlag zur Neuregelung nebst Begründung andererseits entnommen werden.
Nachstehend wird auf jeden Änderungsvorschlag zusätzlich gesondert eingegangen. Der geänderte Text ist fett hervorgehoben. Paragraphen beziehen sich immer auf die Satzung der FORTUNA, es sei denn sie betreffen das Genossenschaftsgesetz: in diesem Falle erhält der Paragraph den Zusatz: GenG.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 67 a GenG, wenn die Vertreterversammlung
a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft,
b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
c) die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
d) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüsse,
e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
f) die Einführung oder Erhöhung eines Mindestkapitals,
g) eine Einschränkung des Anspruchs des Mitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GenG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens,
h) die Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 GenG, investierende Mitglieder zuzulassen,
i) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen beschließt.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Stirbt ein Mitglied, so wird dessen Mitgliedschaft durch seine Erben fortgesetzt. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Wahlrecht zur Vertreterversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen 6 Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Beendigung des Mietverhältnisses für genossenschaftlichen Wohnraum.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile im Sinne von § 17 Abs. 4 zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist, oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Die Bestellung endet spätestens mit dem Ende der Vertreterversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds folgt oder bei Berufsunfähigkeit.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Die Amtszeit endet spätestens mit dem Ende der Vertreterversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds folgt oder bei Berufsunfähigkeit.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
Die vorgeschlagene Neufassung lautet:
„Wird eine Satzungsänderung beschlossen, die die Erhöhung des Geschäftsanteils, die Einführung oder Erweiterung der Pflichtbeteiligung mit weiteren Anteilen, die Einführung oder Erweiterung der Nachschusspflicht, die Verlängerung der Kündigungsfrist über zwei Jahre hinaus, die Einführung oder Erhöhung eines Mindestkapitals, eine Einschränkung des Anspruchs des Mitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GenG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, die Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 GenG, investierende Mitglieder zuzulassen, ferner die Fälle des § 16 Absatz 3 GenG betrifft, so ist der Niederschrift ein Verzeichnis der erschienenen Vertreter mit dem Vermerk der Stimmenzahl beizufügen.“
Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.
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