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Service
13.06.2013
Sauberes Trinkwasser ist eine wichtige Grundlage unserer Gesundheit. Daher wird in Deutschland die Wasserqualität schon immer überwacht und weist weltweit mit die
höchsten Standards auf.
Seit 1. November 2011 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen eine regelmäßige Untersuchung der zentralen Wasserinstallation in Wohngebäuden auf eine mögliche Belastung mit Legionellen fordert.
Legionellen sind Bakterien, die in geringer Konzentration natürlicherweise im Wasser vorkommen können. Eine Erkrankung aufgrund von Legionellen kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Legionellen in sehr hohen Konzentrationen über Wassernebel, z.B. beim Duschen, eingeatmet werden. Die nach Trinkwasserverordnung einzuhaltende Legionellenkonzentration (technischer Maßnahmenwert) beträgt 100 KBE/100 ml (Kolonien bildende Einheiten pro 100 Milliliter). Darunter liegende Werte sind im zulässigen Bereich und damit unbedenklich.
Krankheitsfälle können nach derzeitigen Erkenntnissen vorzugsweise bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem auftreten. In Ausnahmefällen können diese Bakterien Lungenentzündungen auslösen.
Allerdings ist die Gefahr des Auftretens von Legionellen in unseren Anlagen äußerst gering, weil die Art und Weise der Trinkwasserinstallation, die Betriebsweise und die regelmäßige Wartung die Entwicklung von Legionellen nicht begünstigt. Dennoch erhöht diese Neureglung die Sicherheit und Qualität des Trinkwassers weiter und kann helfen, Erkrankungen zu vermeiden.
Bereits vor Beauftragung eines Labors zur Überprüfung der Wasserqualität in unseren Wohnanlagen wurden die Wasserinstallationen auf mögliche technische Mängel überprüft. Dabei erfolgten regelmäßige Überprüfungen und Messungen der Wassertemperaturen in den zentralen Anlagen der Warmwasseraufbereitungen, an Warmwassersträngen, Zirkulationsleitungen und in den Leerwohnungen. Bei der Kontrolle der Rohrsysteme erfolgten auch kleinere Rückbauten von Todleitungen, um den Bakterien keine Möglichkeit zur Entwicklung und Ausbreitung zu geben.
Im Zeitraum vom 11.06.2012 bis zum 09.11.2012 erfolgte die Überprüfung der Warmwasserqualität durch das beauftragte und bei den Gesundheitsämtern zugelassene Institut für Produktentwicklung GmbH in unseren Wohnungsbeständen. Dabei wurden zentrale Teile der Warmwasserinstallationen überprüft. Entsprechend der Vorgaben aus der Trinkwasservorordnung wurden Proben aus den Vor-und Rückläufen sowie den Zirkulationsleitungen der Warmwasserleitungen entnommen. Zusätzlich erfolgten Probeentnahmen bei ausgewählten Wohnungen, die sich an den, am weitesten entfernten Stellen von der zentralen Wasserversorgung, befinden.
Im Ergebnis der durch das beauftragte Labor durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass weder in den zentralen Warmwasseraufbereitungen noch in den Rohrleitungs-und Zirkulationssystemen gesundheitsgefährdende Legionellenkonzentrationen gefunden wurden.
In Auswertung der Untersuchungen des Labors wurden durch die Mitarbeiter des Institutes für Produktforschung GmbH, unserer Wartungsfirma und den technischen Mitarbeitern der FORTUNA nachfolgende Festlegungen beschlossen:
Die FORTUNA kümmert sich wie in den Vorjahren intensiv um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb, der Wartung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation. Ab der Wohnungsverteilung, der Wasseruhr, haben wir aber darauf keinen Einfluss mehr. Hier tragen Sie als Mieter eine Mitverantwortung durch ihr Verbraucherverhalten für gesundes Wasser.
Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte die Absperrung der Wasserversorgung im Schacht erfolgen und die Armaturen in Küche und Bad sollten entleert werden. Dies betrifft insbesondere auch den Duschschlauch. Nach Wiederinbetriebnahme der Wasserverteilung sollten die Leitungen und der Duschschlauch gründlich nachgespült werden.
Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Das Frischwasser erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das abgestandene Wasser. Auf diese Maßnahmen zu verzichten wäre Sparen an der falschen Stelle!
Fotos: Juriah Mosin, shutterstock.com
Service
07.06.2013
Aufgrund gemeinsamen Beschlusses von Aufsichtsrat und Vorstand wurde den Vertretern auf der Versammlung vom 21. März 2013 die Erhöhung der Parkplatzmieten von jetzt 10 Euro im Monat auf 25 Euro im Monat vorgestellt. Diese Erhöhung ist Bestandteil eines ganzen Maßnahmen-Paketes zur Stärkung der Ertragskraft der FORTUNA.
Nachdem in den vergangenen Jahren vor allem die Zinszahlungen an die Banken aufgrund der erfreulichen Finanzierungssituation um rund 700.000 Euro gegenüber den ursprünglichen Plänen gesenkt werden konnten und wir die Personalkosten in den letzten zehn Jahren um weitere 700.000 Euro vermindern konnten, müssen wir nunmehr zur Wahrung unserer Konkurrenzfähigkeit auch die Erträgnisse der FORTUNA steigern, dies insbesondere, weil wir nach mehr als 15 Jahren erneut die Bestände am Springpfuhl und in Hohenschönhausen modernisieren müssen. Hierzu haben wir bereits einen Neukredit aufgenommen, den wir in der Zukunft aber auch mit Zinsen wieder tilgen müssen.
Eine grundsätzlich mögliche Modernisierungsumlage von 3,00 Euro im Monat je Quadratmeter erscheint Aufsichtsrat und Vorstand für den einzelnen Mieter (trotz einer sehr niedrigen Durchschnittsmiete von 4,37 Euro pro Quadratmeter und Monat bei der FORTUNA) nicht tragbar. So werden wir diese möglichen Umlagen im Durchschnitt um die Hälfte absenken und die fehlenden Gelder durch Erhöhung der Parkplatzmieten zum 01.05.2013 und kontinuierliche Nettokaltmiet-Erhöhungen bis einschließlich 2017 auf Basis des Berliner Mietenspiegels von jetzt 4,37 Euro auf dann 4,90 Euro aufbringen. Dem genossenschaftlichen Prinzip entsprechend werden die Belastungen auf alle Schultern verteilt, so dass eine übergebührliche Inanspruchnahme einzelner weitestgehend vermieden werden kann.
Frank Miller, Vorstand
Peter Schümann, Vorstand
Genossenschaft
06.06.2013
Der Vorstand weist gemäß § 39 Nr. 1 der Satzung der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG darauf hin, dass der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2012 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für Mitglieder ausliegt. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Lagebericht, das Zusammengefasste Prüfungsergebnis und der Bericht des Aufsichtsrates werden demnächst auch im elektronischen Unternehmensregister zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
Genossenschaft
28.05.2013
Gemäß § 33 Abs. 3 der Satzung der Fortuna Wohnungsunternehmen eG geben wir die Tagesordnung der Vertreterversammlung am 25.6.2013 wie folgt bekannt:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die Vertreter der Genossenschaft berechtigt sind, an der Vertreterversammlung teilzunehmen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Eine schriftliche Einladung an die Vertreter ergeht gesondert.
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