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Aktuelle Meldungen der FORTUNA, Neuigkeiten aus Marzahn und Hohenschönhausen, aus unseren Wohnquartieren und unseren Projekten und von unseren Partnern und Ihren Angeboten erhalten Sie hier auf einen Blick.

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Service
16.09.2013

Das SEPA-Projekt

SEPA? Was ist denn das? Und hat das etwas mit mir zu tun? Diese Fragen werden sich viele von Ihnen stellen, wenn Sie die Überschrift lesen. Die Antwort auf die zweite Frage ist einfach: Ja, das hat etwas mit Ihnen zu tun. Jeder von Ihnen wird als Mieter und als Verbraucher in den kommenden Monaten lernen müssen, was SEPA ist. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle erläutern, was SEPA für Sie als Mieter bedeutet.

Im Mietvertrag haben Sie sich verpflichtet, monatlich die vereinbarte Miete zu zahlen. Bei den meisten von Ihnen wird sie per Lastschrift eingezogen. Damit wir die Miete von Ihrem Konto abbuchen dürfen, haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir auf ein neues Lastschriftverfahren umstellen müssen. Bei der FORTUNA wird diese Umstellung zum 01.11.2013 durchgeführt. Das neue Lastschriftverfahren nennt sich SEPA. Der Begriff „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“, auf Englisch „Single Euro Payments Area“ (SEPA), bezeichnet das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.

Das neue Verfahren bringt eine Reihe neuer Begriffe mit sich, die Ihnen zukünftig überall im Alltag begegnen werden. Die wichtigsten sind:

  • SEPA – Single Euro Payments Area
  • Lastschriftmandat – Einzugsermächtigung
  • Gläubiger-Identifikationsnummer – Gläubigerkennzeichnung
  • Mandatsreferenz – Mandatskennzeichnung
  • IBAN – International Bank Account Number
  • BIC – Business Identifier Code
  • Pre-Notification – Vorankündigung

Die gute alte Einzugsermächtigung heißt zukünftig „Lastschriftmandat“. Jeder Neumieter, der die Miete per Lastschrift bezahlen möchte, bekommt von uns das entsprechende Formular vorgelegt. Wenn Sie bereits Mieter sind und uns von Ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, haben Sie vor einiger Zeit ein Schreiben bekommen, mit dem wir Ihnen die gesetzlich geforderten Angaben wie unsere Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt haben. Zugleich haben wir Sie gebeten, uns Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie dies bisher noch nicht getan haben, bitten wir an dieser Stelle nochmals dringend um Rücksendung der Anlage zu dem Schreiben. Andernfalls können wir die Miete ab dem 01.11.2013 nicht mehr per Lastschrift einziehen.

Im SEPA-Lastschriftverfahren identifiziert sich jeder Zahlungsempfänger mit einer eindeutigen Identifikationsnummer. Die Gläubiger-ID der FORTUNA lautet DE47FOR00000257143.

Jedes Lastschriftmandat muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung geführt werden. Diese sogenannte Mandatsreferenznummer dient zusammen mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des Lastschriftmandats.

Diese Angaben finden Sie zukünftig auf Ihren Kontoauszügen, wenn wir die Miete abgebucht haben.

Die IBAN ist eine international standardisierte Notation für die Bankkontonummer. Sie besteht neben einem zweistelligen Ländercode und einer zweistelligen Prüfziffer im Wesentlichen aus den Zahlen der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer.

Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code, mit dem weltweit Banken identifiziert werden können. Er ist jedoch nur noch bis zum 31.01.2014 erforderlich. Danach reicht zur Kontoidentifizierung die IBAN aus.

Die im Alltag wichtigste Änderung ist die Pre-Notification oder Vorankündigung. Bevor eine Forderung im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen wird, muss dies dem Mieter angekündigt werden. Die Vorankündigung beinhaltet Betrag und den Zeitpunkt des Einzuges. Diesem Zweck diente das Schreiben, dass alle Mieter mit erteilter Einzugsermächtigung bekommen haben. Für wiederkehrende vom Betrag und Fälligkeit gleichbleibende Zahlungen wie die Miete genügt eine einmalige Vorankündigung.

Ändert sich jedoch der Betrag wie nach einer Mieterhöhung oder einer Betriebskostenabrechnung, muss eine neue Vorankündigung erfolgen. Dies werden wir direkt mit dem Mieterhöhungsschreiben bzw. der Abrechnung verbinden. Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, müssen Sie uns ein neues Mandat erteilen. Kontoänderungen können daher nicht telefonisch oder per Mail entgegengenommen werden. Das Lastschriftmandat muss kontobezogen schriftlich vorliegen. Das Formular ist für jeden Mieter auf der Webseite der FORTUNA abrufbar. Sollten Sie diesen Service nicht nutzen können, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Genossenschaft oder an das Nachbarschaftszentrum in der Karl-Holtz-Straße 35.


Service
13.09.2013

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

in der vergangenen Zeit kam es häufig vor, dass wir einige Genossenschaftsmitglieder leider nicht persönlich erreichen konnten, obwohl es wichtig gewesen wäre.

Auch konnte uns kein anderer Bewohner des Hauses Auskunft über den jeweiligen Aufenthaltsort geben. Gerade im Fall einer Havarie ist es notwendig schnell zu handeln, um größere Schäden zu vermeiden. Die uns bekannten Telefonnummern stammen oft aus den Jahren des Einzugs in die Genossenschaftswohnung und haben sich auf Grund der Vielzahl von Telefonanbietern mehrmals geändert.

Bitte denken Sie auch daran, ihrem zuständigen Verwalter eine längere Abwesenheit in der Wohnung mit zu teilen. Benennen Sie einen Ansprechpartner für diesen Zeitraum.

Wir bitten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse uns dieses Änderungsformular auszufüllen. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten nicht an andere Personen weiterleiten.


Service
13.09.2013

Betriebskostenabrechnung

In den letzten Jahren haben Sie Ihre Betriebskostenabrech­nung bereits im Spätsommer erhalten. In diesem Jahr ist dies leider nicht möglich. Auf Grund einer notwendigen Umstel­lung in der EDV wird die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2012 voraussichtlich erst im November dieses Jah­res vorliegen.

Bitte bedenken Sie dies bei der Planung Ihrer Finanzen zum Jahresende.

Fotos: Hintau Aliaksei, shutterstock.com


Service
12.09.2013

Verwalter vor Ort – ein neuer Service für Sie

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Haben Sie Fragen oder Probleme, die Sie mit Ihrem Verwalter besprechen möchten? Dann können Sie dies jetzt auch außerhalb der regulären Sprechzeiten vor Ort tun.

Für diese Mietersprechstunde können Sie sich anmelden – telefonisch bei Ihrem Verwalter oder im Internet unter Verwalter vor Ort.

Das Mieterbüro in Hohenschönhausen befindet sich in der Landsberger Allee 301. Nächste Termine sind 07.10.2013 und 02.12.2013.

In Marzahn findet die Sprechstunde im Seniorenclub in der Sitzendorfer Str. 1 statt. Nächster Termin ist der 04.11.2013.

Fotos: Alexander Raths, fotolia.com


Genossenschaft
Service
12.09.2013

Gedanken zur Mietendiskussion

Nicht erst seit Erscheinen des aktuellen Mietspiegels hat die Diskussion um Miethöhen und deren Begrenzung in der politischen Diskussion Berlins Hochkonjunktur. Die von allen gewollte, positive wirtschaftliche Entwicklung Berlins und die steigende Attraktivität der Stadt führen in der logischen Konsequenz zu Zuzug von Haushalten mit höheren Einkommen.

Dass diese neben dem Wohneigen­tum auch in attraktive Mietwohnungen in der Innenstadt drängen und bereit sind, höhere Mieten zu zahlen, darf niemanden ernsthaft verwundern. Be­fördert wurde diese Entwicklung durch den Verkauf der GSW und den Weg­fall der Anschlussförderung des sozia­len Wohnungsbaus.

Während die GSW als Aktiengesell­schaft nicht nur den Bestand weiterent­wickelt, sondern in attraktiven Lagen Mietwohnungen in Eigentumswohnun­gen umwandelt und marktgerecht veräu­ßert, führt der Wegfall der Anschlussför­derung dazu, dass es den Eigentümern möglich ist, die durch die ursprünglichen Baukosten indizierte Kostenmiete voll anzusetzen. Dies ist insbesondere in at­traktiven Innenstadtlagen möglich.

Nunmehr wird durch die öffentliche Hand gegengesteuert: Bei Umwand­lung von Miet- in Eigentumswohnungen wird der Mieter für 10 Jahre vor Eigen­bedarfskündigungen des neuen Eigen­tümers geschützt. Mieterhöhungen sol­len nur noch in Höhe von 15 % binnen 3 Jahren möglich sein, ja sogar die für Verwaltung und Mietinteressenten glei­chermaßen bürokratische Belegungsbin­dung wird wieder in Kraft gesetzt. Der Neubau soll gefördert werden, ist je­doch für Mieten von unter 10,00 €/m realistisch kaum zu bewerkstelligen. 

Der Senat hatte den Verkauf städtischer Wohnungsbestände und den Weg­fall der Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau aus Gründen der Haus­haltskonsolidierung vorgenommen. Es fehlte schlicht weg das Geld. Ausge­glichen werden soll dies nun mit regu­latorischen Maßnahmen. Die städti­schen Wohnungsunternehmen haben im „Bündnis für bezahlbare Mieten“ Begrenzungen der Mietenentwicklung im Bestand vereinbart. Angesichts der durchschnittlichen Miethöhen von über 5,00 €/m² bei den städtischen Ge­sellschaften (z.B. 5,21 €/m² bei der (HOWOGE) ist dies aber auch kein Kunststück, zumal die Vereinbarung vor­sieht, dass Mieter keinen rechtlichen An­spruch auf die Umsetzung der Bündnis­vereinbarungen in ihrem konkreten Fall haben.

Die Mieten bei der FORTUNA kann man im Vergleich durchaus als traditio­nell günstig bezeichnen. Mit einer durch­schnittlichen Nettokaltmiete von 4,37 €/m² (bei sehr niedrigen Nebenkosten von durchschnittlich 2,25 €/m²) wohnt es sich in unseren Beständen zu Mie­ten, die einen Vergleich mit denen umlie­gender Wohnungsunternehmen nicht zu scheuen brauchen.

Zum Vergleich:

Der Durchschnitt bei allen dem BBU angehörenden Wohnungsunternehmen(Ge-nossenschaften und städtische Wohnungsunternehmen) im Ostteil Berlinsliegt bei 5,11 €/m² .

In Lichtenberg hat die Wohnungsge­nossenschaft WGLi zwar ein Mieterhö­hungsmoratorium bis 2018 verkündet. –, dies jedoch bei einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 5,17 €/m²! Und auch hier gilt: es gibt keinen Rechtsan­spruch auf die Umsetzung dieses Stillhal­teabkommens für den einzelnen Mieter. Die Genossenschaft Neues Berlin ver­langt eine durchschnittliche Nettokalt­miete von 5,37 €/m².

Die an unsere Marzahner Bestände un­mittelbar angrenzende Nord Ost 77 eG weist eine durchschnittliche Netto­kaltmiete von 4,58 €/m² aus und die BBG in Marzahn erzielt durchschnittlich 5,41 €/m².

Die vorgenannten Daten entstammen überwiegend den Jahresabschlüssen 2012 der jeweiligen Unternehmung. Mittlerweile dürften die Werte noch hö­her sein.

Bedenken muss man auch, dass es hier um die Bestandsmieten geht. Wer als Außenstehender eine Wohnung anmie­ten will, muss mit deutlich höheren Neu­vermietungspreisen rechnen.

Die Mieten in unserer Genossenschaft werden sich in den kommenden Jahren auf der Grundlage des Berliner Mieten­spiegels weiter erhöhen müssen. Anders ist eine angemessene Bewirtschaftung und Weiterentwicklung unserer Bestän­de nicht zu finanzieren. Zu Recht haben unsere Mitglieder Ansprüche hinsicht­lich Instandhaltung und zeitgemäßer Weiterentwicklung unseres Wohnungs­bestandes. Nach der ersten Sanierung unserer Bestände haben wir viel in die energetische Optimierung investiert. Mit dem diesjährigen Bauvorhaben in der Märkischen Allee haben wir eine er­neute Weiterentwicklung des Bestan­des nach den Prämissen Funktionalität, Sicherheit und Wohnqualität begonnen.

Dies wollen wir in den kommenden Jah­ren fortsetzen. Dazu haben wir bereits neue Kredite aufgenommen und wir werden auch weitere Kredite aufneh­men müssen. Diese müssen aber auch in der Zukunft mit Zins und Zinseszins zu­rückgezahlt werden.

Dabei wollen wir an dem gelebten ge­nossenschaftlichem Prinzip, die Lasten auf viele Schultern zu verteilen, festhal­ten und nicht nur über die unvermeidli­che Modernisierungsumlage, sondern über die Kraft der Genossenschaft ins­gesamt die Finanzierungen ermögli­chen. Deshalb werden wir an kontinuier­lichen Mieterhöhungen im Bestand wei­ter festhalten.

Nur so bleibt unsere Genossenschaft wettbewerbs- und zukunftsfähig und kann auch künftig angemessenen Wohnraum zu günstigen Mieten zur Ver­fügung stellen.


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