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Genossenschaft
22.09.2015

Tagesordnung zur Vertreterversammlung am 14.10.2015

Sehr geehrte Vertreter der FORTUNA Wohnungsunternehmen eG,

der Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft lädt gemäß § 33 der derzeitig gültigen Satzung zu einer Vertreterversammlung am 14.10.2015 um 18:00 Uhr in die Geschäftsräume Rhinstraße 42, 12623 Berlin, 1. OG ein.

Wir weisen darauf hin, dass nur Vertreter an der Versammlung teilnehmen dürfen. Eine Übertragung der Stimmrechte ist nicht möglich. Teilen Sie bitte unter der Rufnummer 030 936 43-222 Ihre Teilnahme oder Absage mit.

Gegenstand der Tagesordnung ist im Wesentlichen der allen Vertretern mit Schreiben vom 4.9.2015 zugegangene Vorschlag der Änderung der Satzung der Genossenschaft. Dieser Vorschlag ist dieser Einladung nochmals als Anlage beigefügt. Aus der Anlage kann die bisherige Regelung einerseits und der Vorschlag zur Neuregelung nebst Begründung andererseits entnommen werden.

Nachstehend wird auf jeden Änderungsvorschlag zusätzlich gesondert eingegangen. Der geänderte Text ist fett hervorgehoben. Paragraphen beziehen sich immer auf die Satzung der FORTUNA, es sei denn sie betreffen das Genossenschaftsgesetz: in diesem Falle erhält der Paragraph den Zusatz: GenG.

Tagesordnung der Vertreterversammlung:

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

TOP 2 Festlegung des Schriftführers und des Stimmenzählers

TOP 3 Beschlussfassung über die Änderung des § 7 Absatz 3

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 67 a GenG, wenn die Vertreterversammlung
a) eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft,
b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
c) die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
d) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüsse,
e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
f) die Einführung oder Erhöhung eines Mindestkapitals,
g) eine Einschränkung des Anspruchs des Mitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GenG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens,
h) die Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 GenG, investierende Mitglieder zuzulassen,
i) die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen  Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen beschließt.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Änderung des § 9

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Stirbt ein Mitglied, so wird dessen Mitgliedschaft durch seine Erben fortgesetzt. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Wahlrecht zur Vertreterversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung des § 12 Absatz 5 Satz 1

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen 6 Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Beendigung des Mietverhältnisses für genossenschaftlichen Wohnraum.

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des § 18 Abs. 1 Satz 1

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile im Sinne von § 17 Abs. 4 zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist, oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des § 21 Abs. 4 Satz 3

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Die Bestellung endet spätestens mit dem Ende der Vertreterversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds folgt oder bei Berufsunfähigkeit.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 4

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Die Amtszeit endet spätestens mit dem Ende der Vertreterversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds folgt oder bei Berufsunfähigkeit.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung des § 34 Abs. 7 Satz 7

Die vorgeschlagene Neufassung lautet:

„Wird eine Satzungsänderung beschlossen, die die Erhöhung des Geschäftsanteils, die Einführung oder Erweiterung der Pflichtbeteiligung mit weiteren Anteilen, die Einführung oder Erweiterung der Nachschusspflicht, die Verlängerung der Kündigungsfrist über zwei Jahre hinaus, die Einführung oder Erhöhung eines Mindestkapitals, eine Einschränkung des Anspruchs des Mitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GenG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, die Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 GenG, investierende Mitglieder zuzulassen, ferner die Fälle des § 16 Absatz 3 GenG betrifft, so ist der Niederschrift ein Verzeichnis der erschienenen Vertreter mit dem Vermerk der Stimmenzahl beizufügen.“

Beschlussfassung:
Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen der Vertreterversammlung, dem vorgeschlagenen Wortlaut zuzustimmen.


Nachbarschaft
Genossenschaft
19.09.2015

Sportstart für Knirpse

Mit viel Bewegung starten die Kitakinder der Zwergenoase in die Woche. Die Wohnungsbaugenossenschaft FORTUNA sponsert das Engagement für die Kids gemeinsam mit ALBA Berlin und der KIEZnet GmbH.

Rund 30 Kids im Vorschulalter der Kita „Zwergenoase“ im FORTUNA kiezPARK starteten in der vergangenen Woche mit ihrem ersten Trainingsprogramm unter dem Motto „Alba macht Schule im Kiez“. In der Turnhalle auf dem Gelände des kiezPARKs hatte Trainer Erik Fährmann einen Bewegungsparcours aufgebaut – die Kids konnten an den verschiedenen Stationen rennen, springen, rutschen, Bälle werfen und klettern. „Unser Modell soll die Kitakinder in den Sport hinein führen. Mit den jüngsten Kindern beginnen wir natürlich mit dem spielerischen Part“, so der Trainer, der die vier wöchentlichen Kurse mit den Mini-Sportlern leitet. „Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kinder sind im Alter der Einschulung noch nicht einmal in der Lage, rückwärts zu laufen. In Zeiten der digitalen Freizeitgestaltung kann man das entweder einfach hinnehmen oder man kann etwas dagegen unternehmen. Wir setzen diese einfachen und ganz spielerischen Übungen dagegen“, so Henning Harnisch, deutscher Basketball Europameister und Mentor der Kita-Sportaktion bei Alba.

Mit im Boot beim Sponsoring dieser Aktion ist auch die FORTUNA-Wohnungsbaugenossenschaft. „Natürlich wollen wir uns auch am Standort hier in Marzahn sozial engagieren“, schildert FORTUNA-Vorstand Peter Schümann die Kooperation und ergänzt, „Die Alba-Aktion funktioniert ja schon in zahlreichen Kitas in anderen Stadtteilen sehr gut.“ Mit voller Begeisterung wurde an diesem Tag gemeinsam mit dem Alba-Maskottchen, dem Albatross, gejubelt und getobt. „Diese Spiel- und Sportstunden bieten unseren Kindern die Möglichkeit, ganz früh mit viel Bewegung ins Leben zu starten. Und Bewegung in den Beinen sorgt auch für Bewegung im Kopf. Sport hat schließlich nicht nur was mit Gesundheit , sondern auch was mit Denken zu tun“, fasst Kita-Leiterin Carmen Hecker das neue Projekt zusammen.

Kitas, die sich auch für das Alba-Projekt interessieren, erhalten Infos und Kontakt über die Website von Alba Berlin. (Quelle: Berliner Abendblatt: Stefan Bartylla)


Genossenschaft
Nachbarschaft
21.07.2015

Wahlbekanntmachung zur Vertreterwahl 2016

Der Wahlvorstand der Genossenschaft beschloss am 14.07.2015 in seiner ersten Sitzung die turnusmäßige Neuwahl der Vertreterversammlung in der Zeit vom 21.07.2015 bis 26.01.2016 durchzuführen.

Nutzen Sie Ihr Mitwirkungsrecht! Beteiligen Sie sich an der Wahl!

Die Wählerlisten liegen ab 21.07. bis zum 22.09.2015 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft, Rhinstraße 42, 12681 Berlin aus. In diesem Zeitraum können Sie als Mitglied der Genossenschaft Vorschläge für die Wahl von Genossenschaftsmitgliedern als Vertreter/-innen einbringen.

Der Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes
- schriftliche Einverständniserklärung des vorgeschlagenen Mitgliedes

Alle Informationen zur Vertreterwahl 2016 finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Vertreterwahl 2016

 

Zum Download stehen hier für Sie bereit:

Die Wahlbekanntmachung

Das Formular für den Wahlvorschlag


Service
Genossenschaft
15.07.2015

Die Miete - eine Informationsbroschüre

Im Zusammenhang mit der Überlassung der Wohnung, der Zahlung der Miete, der Vorauszahlung der Betriebskosten und der Umsetzung von Modernisierungen treten immer wieder Fragen auf. Auf diese Themen gehen wir in unserer Informationsbroschüre "Die Miete" näher ein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Berliner Mietspiegel.

Die Broschüre "Die Miete" steht hier für Sie bereit.

In unserem Ratgeber finden Sie zudem weitere Informationen zum Mietvertrag, den Betriebskosten, die Hausordung und vieles mehr.

Ihre FORTUNA


Genossenschaft
Service
29.06.2015

Wir senken Ihre Betriebskosten

Sie erhalten in diesen Tagen Ihre Betriebskostenabrechnung für 2014. Die Höhe der Betriebskosten hängt zum Teil von Ihnen ab, zum Teil aber auch von uns. Nach einer im April veröffentlichten Untersuchung der Technischen Universität Darmstadt sind 77 % der deutschen Mieter der Meinung, dass ihre Vermieter untätig beim Management der Betriebskosten sind. Sie würden sich nicht um die Senkung der sogenannten zweiten Miete kümmern.

Sie gehören hoffentlich nicht zu diesen 77 %. Denn zum zweiten Mal nacheinander sind die Betriebskosten bei uns gesunken und auf 2,16 € pro m² im Monat zurückgegangen. Bis zu 3,31 € betragen sie nach der aktuellen Berliner Betriebskostenübersicht 2015 bei vergleichbaren Objekten im Durchschnitt.

Das ist das Ergebnis unserer seit vielen Jahren anhaltenden Bemühungen zur Reduzierung der Betriebskosten. Deren Grundlage findet sich in unserem Leitbild. Dort heißt es: “Die Mieter wohnen bei der FORTUNA zu Mieten und Betriebskosten, die deutlich unter dem Durchschnitt des Berliner Marktes liegen. Unsere tägliche Aufgabe sehen wir darin, dieses Angebot zu sichern und fortzuentwickeln.“

Eine wichtige Voraussetzung dazu ist Transparenz und Offenheit im Umgang mit dem Thema Betriebskosten. Wir berichten daher auf unserer Webseite und in der Mieterzeitschrift regelmäßig über betriebskostenrelevante Fragen und die Ergebnisse der Betriebskostenabrechnungen. Aus unserer Betriebskostenbroschüre erfahren Sie alle Details zu unseren Betriebskosten. Und wir stellen uns dem Vergleich mit anderen Wohnungsunternehmen im Rahmen der sogenannten „Geislinger Konvention“. 2014 wurde uns das Siegel der Geislinger Konvention verliehen. Das Siegel dokumentiert maximale Transparenz und die Bemühungen zu ständiger Kostenoptimierung.

Das Ergebnis: Obwohl Preise, Steuern und Gebühren seit Jahren steigen, konnten wir die Betriebskosten stabil halten durch gezielte Investitionen in die Gebäude und kluge Vereinbarungen mit unseren Dienstleistern.

Durch energetische Modernisierungen und Optimierungen der Heizanlagen konnten wir die Energieintensität unserer Gebäude deutlich senken. Sie liegt mittlerweile im Schnitt bei nur noch 88,9 kWh/ m² im Jahr (2012: 104,46 kWh/m²). Dadurch betrugen die Heizkosten 2014 lediglich 0,73 € pro m² im Monat (Berlin: 1,30 €). Auch bei den Wasserkosten wohnen Sie bei uns konkurrenzlos günstig. Sie betragen nur noch 0,33 € pro m² im Monat (Berlin: 0,74 €).

Beim Winterdienst, der Hausreinigung, Grünpflege und den Hausmeisterdiensten konnten wir durch kluge Verhandlungen und Verträge gute Leistungen zu günstigen Konditionen einkaufen. Dabei nutzen wir auch die Mengenvorteile, die wir durch unseren großen und kompakten Wohnungsbestand haben.

Die Müllbeseitigung konnten wir zusammen mit den BSR und Alba so optimieren, dass die Kosten ebenfalls deutlich unter dem Berliner Durchschnitt liegen. Dafür bekommen wir seit Jahren regelmäßig den Müllpass von Alba.

Beim Kabelanschluss können Sie seit Anfang des Jahres selbst entscheiden, ob Sie die Angebote von Kabel Deutschland in Anspruch nehmen oder eine andere Empfangsmöglichkeit nutzen.

Bei den Betriebskosten gibt es nicht den großen Wurf. Viele mühsame Einzelmaßnahmen führen erst zu dem gewünschten Ergebnis. Diese Mühe machen wir uns seit Jahren. Wir werden sie uns auch in den kommenden Jahren machen. Damit Sie, wenn Sie befragt werden, nicht der Meinung sind, Ihr Vermieter würde sich nicht um die Senkung der Betriebskosten kümmern. Und um weiterhin dem Anspruch unseres Leitbildes gerecht zu werden.

Ihre FORTUNA

Weiter Infos finden Sie hier.


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Ratgeber

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